NEU: Unter diesem Link finden Sie ab sofort ein Youtube-Video als Hilfestellung für die Anmeldung bei den Elbkindern für die Nachmittags- und Ferienbetreuung.
Wofür gibt es Leistungen?
Übernommen werden die Kosten für alle eintägigen Ausflüge und mehrtägige Fahrten mit der Kindertageseinrichtung oder Schule. Taschengeld sowie Klassenkassenbeiträge werden nicht übernommen.
Leistungen für Ausflüge und Fahrten erhalten: Kinder, die eine Kita besuchen oder von einer Tagespflegepersonbetreut werden, sowie Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule oder eine Vorschulkasse besuchen.
Voraussetzungen sind, dass sie:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II)
- Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen (SGB XII)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten.
Oder: Sie verfügen über ein geringes Einkommen? Dann können Sie, je anch Bedarfsrechnung, auch Leistungen aus dem Hambuger Bildungspaket vollumfänglich oder teilweise erhalten. Stellen Sie hierfür den Antrag bei dem für Sie zuständigen Bezirksamt (Fachamt Grundsicherung dun Soziales / Soziales Dienstleistungszentrum) beziehungsweise bei dem für Sie zuständigen Jobcenter.
Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sowie Leistungsberechtigte nach dem SGB II sowie Wohngeld- und Kinderzuschlagsberechtigte, die 25 Jahre und älter sind.
Antragsformular
Wo der Antrag (je nachdem, welche Leistung Sie beziehen) einzureichen ist, finden Sie jeweils auf der Rückseite des Antrags. Die Antragsformulare erhalten Sie auch in der jeweiligen Einrichtung.
Alle Infos stammen von der folgender Internetseite der Stadt Hamburg. Hier sind auch weiter Infos zu finden: Ausflüge und Fahrten: Leistungen im Rahmen des Hamburger Bildungspakets - hamburg.de