Vertragsverlängerung, Neuanmeldung, weitere Downloads und BuT Anträge


NEU: Unter diesem Link finden Sie ab sofort ein Youtube-Video als Hilfestellung für die Anmeldung bei den Elbkindern für die Nachmittags- und Ferienbetreuung.


Hier finden Sie alle notwendigen Anmeldeunterlagen zum Download



BuT Anträge

Leistungen im Bildungspaket - Ausflüge und Fahrten

  • Wofür gibt es Leistungen?

Übernommen werden die Kosten für alle eintägigen Ausflüge und mehrtägige Fahrten mit der Kindertageseinrichtung oder Schule. Taschengeld sowie Klassenkassenbeiträge werden nicht übernommen.

 

  • Wer erhält Leistungen?

Leistungen für Ausflüge und Fahrten erhalten: Kinder, die eine Kita besuchen oder von einer Tagespflegepersonbetreut werden, sowie Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule oder eine Vorschulkasse besuchen.

Voraussetzungen sind, dass sie:

- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II) 

- Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen (SGB XII)

- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

- Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten.

Oder: Sie verfügen über ein geringes Einkommen? Dann können Sie, je anch Bedarfsrechnung, auch Leistungen aus dem Hambuger Bildungspaket vollumfänglich oder teilweise erhalten. Stellen Sie hierfür den Antrag bei dem für Sie zuständigen Bezirksamt (Fachamt Grundsicherung dun Soziales / Soziales Dienstleistungszentrum) beziehungsweise bei dem für Sie zuständigen Jobcenter.

 

  • Keine Leistungen für Ausflüge und Fahrten erhalten:

Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sowie Leistungsberechtigte nach dem SGB II sowie Wohngeld- und Kinderzuschlagsberechtigte, die 25 Jahre und älter sind.

 

Wie beantrage ich die Leistung?

  1. Antragsverfahren Schule - für eintägige Ausflüge beziehungsweise mehrtägige Fahrten
  • Eintägige Ausflüge: In einem Antrgasformular können pro Kind bis zu drei Ausflüge gleichzeitig beantragt werden.
  • Mehrtägige Fahrten müssen durch das entsprechende Antragsformular für jedes Kind gesondert beantragt werden. Sie füllen das Antragsformular mit Ihren persönlichen Daten aus und lassen die Schule die Höhe der Kosten durch Unterschrift und Schülstempel Ausflüge und Fahrten bestätigen. Das Formular wird dann bei der zuständigen Dienststelle eingereicht und die Kosten an das im Antragsformular angegebene Konto überwiesen.

 

Antragsformular

Wo der Antrag (je nachdem, welche Leistung Sie beziehen) einzureichen ist, finden Sie jeweils auf der Rückseite des Antrags. Die Antragsformulare erhalten Sie auch in der jeweiligen Einrichtung. 

Alle Infos stammen von der folgender Internetseite der Stadt Hamburg. Hier sind auch weiter Infos zu finden: Ausflüge und Fahrten: Leistungen im Rahmen des Hamburger Bildungspakets - hamburg.de